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Mietbedingungen

  1. Das Vermietungsbüro Bartusch ist bevollmächtigt, diesen Vertrag im Namen und für Rechnung der Eigentümer auszufertigen. Das Vermietungsbüro Bartusch tritt nur als Vermittler der Ferienunterkünfte auf. Eine Liste der jeweilige Eigentümer liegt im Vermietungsbüro zur Einsichtnahme aus.
  2. Die Ferienunterkunft wird nur bis zum Tag der Fälligkeit reserviert. Gehen der unterzeichnete Mietvertrag und die Anzahlung nicht termingerecht ein, so besteht für den Mieter kein Anspruch mehr auf die Ferienunterkunft.
  3. Der Mieter ist nicht berechtigt, mehr Personen als im Mietvertrag angegeben, in der Ferienwohnung aufzunehmen.
  4. Haustiere dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis des Vermieters mitgebracht werden. Dabei ist Art und Größe anzugeben.
  5.  Die in der Wohnung mitgebrachten Sachen gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne §701 BGB. Ersatzansprüche gegen den Vermieter oder das Vermietungsbüro Bartusch können nur bei Nachweis mindestens grob fahrlässiger Vertragsverletzung geltend gemacht werden. Bei Verlust von Bargeld oder Wertsachen sind Ersatzansprüche auch bei Nachweis grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  6. Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß §651 J BGB kündigen.
  7. Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadensansprüche gegen das Vermietungsbüro Bartusch sind ausgeschlossen.
  8. Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und das Inventar pfleglich zu behandeln. Schäden, die durch ihn in der Mietsache entstehen, hat er zu ersetzten. Die Unterkunft ist besenrein zu hinterlassen und der Geschirrspüler ist leer zu räumen.
  9. Rücktritt durch den Kunden:
    Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so können wir einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Aufwendungen verlangen.
    Unser pauschalierter Anspruch auf Ersatz (Rücktrittsgebühr) beträgt:

    • + bis 45 Tage vor Mietbeginn 15% des Mietpreises, mindestens 26,-€
    • + 44-30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
    • + ab 29. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
  10. Bei Wiederbelegung des Mietobjektes zahlen Sie in jedem Fall 15% des Mietpreises als Bearbeitungsgebühr, mindestens 26,-€.
  11. Bei späterer Anreise bzw. früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises.
  12.  Es gelten die im Mietvertrag angegebenen Anreisezeiten. Bei verspäteter Anreise ist eine telefonische Absprache unbedingt notwendig. Für längere Wartezeiten nach Büroschluss kann eine Gebühr erhoben werden.
  13. Die Kurabgabe ist gesondert bei Anreise zu entrichten.
  14. Sämtliche Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform.
  15. Gerichtsstand ist ohne Rücksicht auf Höhe des Streitwertes das für das Ostseeheilbad Zingst zuständige Amtsgericht.

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